Satzung des GreenMood Cannabis Social Club Hamburg e.V

Stand 01. Juni 2024

Präambel

 

Wir, die Mitglieder des GreenMood Cannabis Social Club Hamburg, vereinen uns aufgrund

des gemeinsamen Interesses an einer verantwortungsvollen und solidarischen Gemeinschaft,

die sich für eine alternative Herangehensweise im Umgang mit Cannabis einsetzt. In

Anerkennung des Bedarfs nach einer offenen und informierten Diskussion über die

Legalisierung und Regulierung von Cannabis in Deutschland sowie der Förderung einer

sicheren und nachhaltigen Nutzung, setzen wir uns für die Schaffung eines sozialen Rahmens

ein, die individuelle Freiheit eines jeden Einzelnen mit der uns auferlegten, gesellschaftlichen

Verantwortung in Einklang bringt.

 

Als Cannabis-Social-Club betrachten wir uns als Teil einer breiteren Bewegung, die sich für eine

gerechtere und humanere Cannabispolitik einsetzt. Wir sind der Überzeugung, dass die

strafrechtliche Verfolgung von Cannabiskonsumenten und -konsumentinnen ineffektiv und

schädlich ist und dass eine Regulierung und Kontrolle von Cannabis zu einer besseren

Gesundheit und Sicherheit für die Gesellschaft beitragen kann. Unser Ziel ist es, eine

Alternative zum Schwarzmarkt anzubieten, indem wir einen geschützten Raum schaffen, in dem

erwachsene Mitglieder sich sicher und verantwortungsbewusst mit Cannabis auseinandersetzen

können.

 

Der GreenMood Cannabis Social Club Hamburg versteht sich als eine nicht-kommerzielle Organisation, die auf

Basis von Solidarität und Zusammenarbeit agiert. Wir fördern den Austausch von Wissen,

Erfahrungen und Informationen rund um den verantwortungsbewussten Umgang mit Cannabis

und bieten unseren Mitgliedern die Möglichkeit, sich über verschiedene Aspekte der

Cannabiskultur zu informieren und zu engagieren.

Als Mitglieder des GreenMood Cannabis Social Club Hamburg verpflichten wir uns zu folgenden Grundsätzen:

1. Gemeinschaft: Wir streben eine inklusive und respektvolle Gemeinschaft an, in der jeder

Mensch, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, ethnischer Herkunft oder

sozialem Hintergrund, willkommen ist.

2. Verantwortung: Wir setzen uns für einen verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis ein.

Das schließt den Schutz von Minderjährigen vor dem Konsum ein und ermutigt zur

Selbstregulierung und Sensibilisierung für mögliche Risiken.

3. Bildung: Wir fördern die Bildung und Aufklärung über Cannabis, seine Wirkungen, Anbau-

und Konsummethoden sowie über die rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir streben an,

ein fundiertes Verständnis für Cannabis zu schaffen, Risiken und Gefahren zu erkennen

und Vorurteile abzubauen.

4. Rechtliche Rahmenbedingungen: Wir setzen uns für eine Reform der Cannabisgesetze

in Deutschland ein und unterstützen Maßnahmen zur Legalisierung, Regulierung und

Kontrolle von Cannabis für den Erwachsenengebrauch.

5. Solidarität: Wir unterstützen uns gegenseitig und engagieren uns für eine soziale und

gesellschaftliche Akzeptanz von Cannabis. Wir setzen uns für eine Entstigmatisierung

von Cannabiskonsumenten und -konsumentinnen ein und stehen für soziale

Gerechtigkeit und Chancengleichheit ein.

 

Durch die Annahme dieser Satzung verpflichten sich die Mitglieder des GreenMood Cannabis Social Club Hamburg dazu, die Grundsätze und Ziele des Clubs zu respektieren und zu fördern.

Wir sind fest davon überzeugt, dass eine progressive Cannabispolitik in Deutschland zu einer

besseren Gesellschaft führt und setzen uns leidenschaftlich dafür ein, dieses Ziel zu erreichen.

Der GreenMood Cannabis Social Club Hamburg beabsichtigt, sobald die gesetzlichen Bedingungen dafür

bestehen, eine Erlaubnis für die gemeinschaftliche Erzeugung und Abgabe in

 

Anbauvereinigungen zu beantragen und nach Erteilung durch aktives Mitwirken unserer

Mitglieder gemeinschaftlich Cannabis anzubauen.

Dieses Vorhaben wird von allen Mitgliedern des Vereins getragen und unterstützt.

Die Regelungen der Satzung und Ordnungen beziehen sich gleichermaßen auf alle

Geschlechter. Unabhängig vom Geschlecht der in der Satzung und den Ordnungen

angesprochenen Personen wird in den nachfolgenden Paragrafen teilweise aus Gründen der

einfacheren Lesbarkeit nur die männliche Bezeichnung verwendet. Jede Person hat jedoch

entgegen der Formulierung dieser Satzung Anspruch auf eine Anrede, die ihrem Geschlecht

entspricht.

Zur Umsetzung dieses Vorhabens gibt sich der Verein die folgende Satzung:

 

§ 1

 

NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR

Der Verein führt den Namen GreenMood Cannabis Social Club Hamburg.

Er hat seinen Sitz in Hamburg und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

Danach führt er im Namen den Zusatz e.V.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2

 

Zweck und Ziele des Vereins

 

1.

Zweck des Vereins ist in erster Linie die Bekämpfung des illegalen Handelns mit Cannabis.

Ferner soll nach Schaffung der rechtlichen Grundlagen angestrebt werden, unter Beachtung der

gesetzlich normierten (Rahmen-)Bedingungen und behördlich erteilten Erlaubnisse/Lizenzen,

gemeinsam mit allen Mitgliedern aktiv Cannabis zu Genusszwecken anzubauen. Weiter soll auf

Grundlage eines entsprechenden Gesetzes die Weitergabe durch gemeinschaftlichen

Eigenanbau gewonnenen Vermehrungsmaterials für den privaten Eigenanbau an Mitglieder, an

sonstige Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, oder an andere

Anbauvereinigungen erfolgen.

 

2.

Dabei wird der Verein die Auflagen zum Zwecke des Jugendschutzes und zur Prävention

beachten.

Dem Verein sind Jugendschutz, Suchtprävention sowie Verbraucherschutz ein besonderes

Anliegen. Die Suchtgefahr durch den Konsum von Cannabis ist dem Club bewusst. Daher

verpflichtet sich der Verein zur Benennung und Schulung einer Person mit dem Schwerpunkt

des Jugendschutzes sowie für Sucht- und Präventionsfragen (beauftragte Person). Die

entsprechenden Kenntnisse erwirbt diese Person im Rahmen der Teilnahme an

Suchtpräventionsschulungen zu Cannabis bei den Landes- oder Fachstellen für

Suchtprävention oder bei vergleichbar qualifizierten Einrichtungen. Die beauftragte Person hält

 

ihr Wissen aktuell, indem sie regelmäßig, mindestens all drei Jahre, an einer Auffrischungs-

oder alternativ an einer Aufbauschulung teilnimmt.

 

Auf Grundlage der im Rahmen der Schulungen erworbenen Kenntnisse stellt die beauftragte

Person sicher, dass geeignete Maßnahmen zur Erreichung eines umfassenden Jugend- und

Gesundheitsschutzes sowie zur Suchtprävention getroffen werden.

Diese Person unterstützt den Vorstand in ihrer Funktion in allen Belangen zum Thema

Suchtprävention und achtet auf die Einhaltung von gesetzlichen Normen.

Der Verein unterhält eine Kooperation zu einer Suchtberatungsstelle vor Ort.

 

3.

Der Verein ist auf Eigenwirtschaftlichkeit ausgerichtet und verfolgt keine

Gewinnerzielungsabsicht. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke

verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es

darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch

unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden.

Mitglieder oder Organe haben bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des

Vereins keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

 

4.

Von dem Verein werden nach dem Erhalt der Anbaulizenz ausschließlich behördlich

zugelassene Räumlichkeiten, Gewächshäuser, Grundstücke oder Anbauflächen genutzt.

 

§ 3

Mitgliedschaft

 

1.

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die mindestens 21 Jahre alt ist und

ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Eine gleichzeitige

Mitgliedschaft in einer anderen Vereinigung, in der gemeinschaftlich Cannabis zu

Genusszwecken angebaut und an Mitglieder im Eigenanbau abgegeben wird ist gesetzlich

untersagt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in den Verein bei Erfüllung der

Anforderungskriterien.

 

2.

Die Mitgliederanzahl ist auf 500 begrenzt.

 

3.

Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist an den Vorstand zu richten. Bei Antragsstellung hat

das antragstellende Mitglied durch Vorlage eines amtlichen Lichtbilddokumentes

(Personalausweis oder Reisepass) sowohl sein Mindestalter, als auch den Nachweis über

seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland zu erbringen. Es kann

das vom Verein bereitgestellte Antragsformular genutzt werden.

 

Als Mitglied in den Verein wird nur aufgenommen, wer gegenüber dem Verein schriftlich oder

elektronisch versichert, dass er oder sie kein Mitglied in einer anderen Anbauvereinigung ist und

ihr oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt seit mindestens sechs Monaten in

Deutschland hat. Die Selbstauskunft ist von dem Verein drei Jahre aufzubewahren.

Sollte sich der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt ändern, ist dies der Anbauvereinigung

unverzüglich unter Angabe des neuen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes mitzuteilen.

Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.


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